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STILLE SAMEN - POLAR ICE CREAM AUTO FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. SILS028AF05
Hersteller: SILENT SEEDS
Die Zusammenarbeit von SHERBINSKIS und dem Silent Seeds Team hat einen AUTO Ice Cream Hybrid geschaffen, der diesen Namen verdient.
Diese Sorte ist eine automatische Version der besten Polar Ice...
Standardpreis
€89,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Die Zusammenarbeit von SHERBINSKIS und dem Silent Seeds Team hat einen AUTO Ice Cream Hybrid geschaffen, der diesen Namen verdient.
Diese Sorte ist eine automatische Version der besten Polar Ice Cream mit allen Eigenschaften einer originalen Ice Cream Hybride, die mit Geschwindigkeit erreicht werden kann.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Diese Sorte ist eine automatische Version der besten Polar Ice Cream mit allen Eigenschaften einer originalen Ice Cream Hybride, die mit Geschwindigkeit erreicht werden kann.
Eigenschaften Polar Gelato Auto Fem:
- Gattung: Autoflowering Feminisierte Hybride
- Genotyp: Indica/Sativa-Hybrid
- Genetik: Polar Gelato x Kiss Gelato Auto
- Tage: 80-90 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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